Tipp des Tages: Abrechnen mit neuen und alten Mehrwertsteuersätzen in asego.net

Abrechnen mit neuen und alten MwSt.-Sätzen

Liebe ASEGO-Kunden,

anhand einiger Fallbeispiele zu möglichen Konstellationen in Bezug auf die Rechnungsstellung in Verbindung mit den unterschiedlichen Steuersätzen, möchten wir Ihnen die Vorgehensweise dazu in asego.net erklären.

Voraussetzung dafür ist mindestens asego.net Version 06.07.2020 mit Vertragsupdate 171

Wenn im Folgenden vom „abweichenden Leistungsdatum“ gesprochen wird, ist damit dieses Feld (ANP -> Abrechnung ->  Rechnungsempfänger) gemeint:

 

Bitte setzen Sie den Haken bei „Vertragsdatum ändern“ immer dann, wenn die Kassenpreise passend zum Leistungsdatum geladen werden sollen.

 

Beispiel 1: Vorgang vor 01.07 –  Leistung nach 01.07. – Rechnung nach 01.07.2020:

Der Kostenvoranschlag wird am 20. Juni 2020 erstellt und am 24. Juni 2020 genehmigt. Das Hilfsmittel wird dann erstellt und angepasst und am 16. Juli 2020 ausgeliefert; an diesem Tag wird die Leistung also ausgeführt.

 Auf dem Kostenvoranschlag sind die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Umsatzsteuersätze in Höhe 19 % und 7% angegeben. Da die Leistung am 16. Juli 2020 ausgeführt bzw. am 16. Juli 2020 das Hilfsmittel abgegeben wird, sind bei der Abrechnung dieser Leistung die zum Zeitpunkt der Abgabe des Hilfsmittels geltenden Umsatzsteuersätze in Höhe von 16 % und 5% anzuwenden und der Bruttobetrag entsprechend zu reduzieren.

 

Was müssen Sie in asego.net tun?

 

Option 1 – Sie haben noch keinen KA an die Kasse erzeugt

Öffnen Sie den Anpassvorgang und wechseln Sie auf den Reiter „Abrechnung“ und dort auf den Reiter „Leistungsaufstellung“.

Klicken Sie unten links auf den Button „Aufstellung“ und auf „Vertragsdatum ändern“. Wählen Sie „aktuelles Datum“ aus und bestätigen die Abfrage mit „JA“. Es werden die aktuellen Vertragspreise geladen und können mit 16% und 5% abgerechnet werden.

 

Option 2 – Es existiert bereits ein KA an die Kasse

Wechseln Sie in das Menü „Rechnungswesen -> KA bewilligen/stornieren“ und stornieren Sie den entsprechenden Kostenvoranschlag.

Wechseln Sie in den Anpassvorgang  und Klicken Sie unten links auf den Button „Aufstellung“ und auf „Vertragsdatum ändern“. Wählen Sie „aktuelles Datum“ aus und bestätigen die Abfrage mit „JA“. Es werden die aktuellen Vertragspreise geladen und können mit 16% und 5% abgerechnet werden.

 

Bitte beachten Sie in beiden Fällen, dass eine etwaige Kundenrechnung ebenfalls storniert werden müsste.

 

Beispiel 2: Vorgang vor 01.07. – Leistung vor 01.07. – Rechnung nach 01.07.2020:

Der Kostenvoranschlag wird am 20. Juni 2020 erstellt und am 24. Juni 2020 genehmigt. Das Hilfsmittel wird dann erstellt und angepasst und am 28. Juni 2020 ausgeliefert; an diesem Tag wird die Leistung also ausgeführt.

 Auf dem Kostenvoranschlag sind die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Umsatzsteuersätze in Höhe 19 % und 7% angegeben. Da die Leistung noch im Juni ausgeführt bzw. am 28. Juni 2020 das Hilfsmittel abgegeben wurde, ist bei der Abrechnung dieser Leistung der zum Zeitpunkt der Abgabe des Hilfsmittels geltende Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % und 7% anzuwenden.

 

Was müssen Sie in asego.net tun?

 

Option 1 – Sie haben keinen KA an die Kasse erzeugt

Öffnen Sie den Anpassvorgang und wechseln Sie auf den Reiter „Abrechnung“ und dort auf den Reiter „Rechnungsempfänger“.

Klicken Sie auf den kleinen grauen Button neben dem Feld „abweichendes Leistungsdatum“ oben rechts und wählen Sie das Datum 28.06.2020 aus – setzen Sie bitte zusätzlich den Haken bei „Vertragsdatum ändern“. Die Frage, ob auch der Vertrag entsprechend des neuen Datums gewechselt werden soll, bestätigen Sie bitte mit JA.

In der Leistungsaufstellungsaufstellung werden die neuen (alten) Vertragspreise ausgewiesen und die Rechnung wird mit 19% und 7% MwSt. erzeugt.

 

Option 2 – Es existiert ein KA an die Kasse

Wechseln Sie in das Menü „Rechnungswesen -> KA bewilligen/stornieren“ und bewilligen Sie den Kostenvoranschlag – geben Sie bei Abgabedatum das Datum 28.06.2020 ein. Es wird eine Rechnung mit 19% und 7% erzeugt (sowohl Einzelrechnung Kasse, als auch in der Sammelrechnung).

 

Beispiel 3: Vorgang nach 01.07 –  Leistung nach 01.07. – Rechnung nach 01.07.2020:

Der Kostenvoranschlag wird am 20. Juli 2020 erstellt und am 24. Juli 2020 genehmigt. Das Hilfsmittel wird dann erstellt und angepasst und am 16. August 2020 ausgeliefert; an diesem Tag wird die Leistung also ausgeführt.

 Auf dem Kostenvoranschlag sind die zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Umsatzsteuersätze in Höhe 16 % und 5% angegeben. Da die Leistung am 16. August 2020 ausgeführt bzw. am 16.August 2020 das Hilfsmittel abgegeben wird, sind bei der Abrechnung dieser Leistung die zum Zeitpunkt der Abgabe des Hilfsmittels geltenden Umsatzsteuersätze in Höhe von 16 % und 5% anzuwenden.

 

Was müssen Sie in asego.net tun?

 Bearbeiten Sie den Anpassvorgang wie immer. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Alle Zuschüsse/Preise und Steuersätze werden automatisch korrekt eingefügt.

 

Sie können dieses PDF zum Druck über diesen Link herunter laden:

https://asego.net/Downloads/Dokumentationen/FAQ_MwSt.pdf

 

Herzliche Grüße

Ihr

ASEGO-TEAM