ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Erbringung von Dienstleistungen vor Ort
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können hier als *.pdf Dokument abgerufen werden.
§ 1 Überlassung der Software
(1) Die opta data focus GmbH – nachstehend opta data focus genannt – räumt dem Erwerber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vereinbarte Software auf einer EDV-Anlage zu nutzen. Eigentum am Programm wird mit der Lieferung und Bezahlung des Software-Programms nicht erworben.
(2) Soll die Software auf mehreren EDV-Anlagen an verschiedenen Standorten innerhalb eines Unternehmens genutzt werden, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Die Software wird in ablauffähiger Form geliefert.
§ 2 Vertragsgegenstand bei Software-Pflegevertrag
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Pflege der von opta data focus gelieferten und hergestellten Software.
(2) Die Pflegeleistungen beziehen sich auf die in der jeweiligen Bestellung aufgeführten opta data focus Programme auf dem jeweils aktuellen Stand der Programmentwicklung ohne individuelle Änderungswünsche.
(3) Darüber hinaus kann der Anwender weitere Leistungen von opta data focus in Anspruch nehmen, die nach Aufwand berechnet werden.
§ 3 Pflegeleistungen
(1) Die Weitergabe von Standard-Programmverbesserungen, die von opta data focus erstellt wurden.
(2) Die Übergabe neuer oder Anpassung vorhandener, elektronischer Dokumentationsunterlagen.
(3) Die Anpassung der Software an außerbetriebliche (gesetzliche) Vorschriften.
(4) Es obliegt opta data focus, den Zeitpunkt und den Umfang der Auslieferung neuer Programmversionen und elektronischer Dokumentationsunterlagen zu bestimmen.
(5) Leistungsumfang telefonische Beratung: Der Hotline-Support beinhaltet die individuelle Beratung für die vom Vertragsgegenstand umfassten Software-Produkte. Im Rahmen der Hotline-Beratung beantwortet opta data focus keine rechtlichen Fragen. Der Hotline-Support darf keine dem Steuerberater vorbehaltenen Beratungen und keine dem Sachbearbeiter vorbehaltenen Prüfungen durchführen. Ziel des Hotline-Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle selbstständig und sachgerecht durchführen zu können, sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Es werden also Lösungen zu einer Support-Anfrage aufgezeigt. Eine Schulung oder Einarbeitung am Telefon ist von opta data focus nicht geschuldet. Deshalb kann der Hotline Support nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit den unterstützten Produkten und der entsprechenden Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des Anwenders in Anspruch genommen werden.
(6) opta data focus behält sich vor, telefonische Einarbeitungen bei Personalwechsel gesondert zu berechnen.
§ 4 Pflegevoraussetzungen
(1) Dem Anwender wird die jüngste Programmversion zur Verfügung gestellt; gepflegt wird grundsätzlich nur diese Version.
(2) Die Auslieferung der opta data focus Systeme und aller Updates erfolgt stets als Gesamtprodukt. Mittels der Lizenzdateien können jedoch immer nur die vom Anwender erworbenen Teilbereiche genutzt werden.
(3) Die kostenpflichtige telefonische Beratung ist abgedeckt durch die Pflegegebühr bzw. über ein Support-Kontingent. Es gibt keine Möglichkeit, weitere Software-Updates zu erwerben, wenn für die Software kein Wartungsvertrag besteht oder ein solcher evtl. gekündigt wird.
§ 5 Lieferzeiten, Verzug und höhere Gewalt
(1) opta data focus ist bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Schadensersatzansprüche wegen nicht termingerechter Lieferung sind ausgeschlossen.
(2) Falls opta data focus in Verzug gerät, kann der Anwender, nach Ablauf einer opta data focus gesetzten, angemessenen Nachfrist, den Pflegevertrag fristlos kündigen, sofern die Pflegeleistungen bis zum Fristablauf nicht durchgeführt werden. Die eventuelle Haftung für Verzugsschäden wird auf den Betrag beschränkt, den der Anwender während 12 Monaten an Wartungskosten bezahlt hat.
(3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen opta data focus, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die opta data focus die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
§ 6 Zahlungen
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Erstaufträge werden gegen Bankeinzug oder mit einer Leasing– oder Kreditanstalt abgerechnet. Bei Teilnahme am SEPALastschriftverfahren wird dem Teilnehmer die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification), spätestens 5 Kalendertage vor Fälligkeitstermin, schriftlich mitgeteilt. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Kontodeckung. Eventuelle Gebühren für Rücklastschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Das Nutzungsrecht ruht, wenn der Erwerber in Zahlungsverzug ist. Im Falle des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der Erwerber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15% des Netto-Kaufpreises. Beide Vertragspartner dürfen nur mit Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. opta data focus ist bei Zahlungsverzug berechtigt, 1% Zinsen der geforderten Restschuld monatlich zu berechnen.
(2) Die Höhe der Pflegegebühr bei Abschluss eines Wartungsvertrages ist in den jeweils gültigen opta data focus Preislisten, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind, verbindlich geregelt. Die Jahresgebühr wird jeweils zu Beginn des Pflegejahres abgerechnet und ist mit Zugang der Rechnung unter Ausschluss der Aufrechnung und Zurückbehaltung fällig und ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Anwender übernimmt die mit der Software-Überlassung und Software-Pflege verbundenen Reisekosten, Fracht- oder Portokosten sowie die Kosten der bei ihm verbliebenen Datenträger.
(4) Bezüglich der mit den opta data focus Systemen ausgelieferten und nicht gesondert ausgewiesenen Fremdprogrammen trägt der Anwender bei Erstauslieferung des Programms grds. keine Kosten; sollten die Hersteller dieser Programme später auf Grund von Produktänderungen o.ä. neue Lizenzgebühren der opta data focus in Rechnung stellen, so können diese Kosten an den Anwender weitergegeben und zusätzlich zu den Wartungsgebühren gemäß § 6 Nr. 1 dieser Geschäftsbedingungen separat in Rechnung gestellt werden. Sollte diese Erhöhung einen Betrag ausmachen, der 10% des aktuell gültigen Kaufpreises der jeweiligen opta data focus Systeme überschreitet, so steht dem Anwender ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu.
(5) Die Kaufpreise und Wartungsgebühren kostenpflichtiger Fremdprogramme entnehmen Sie den jeweils aktuellen opta data focus Preislisten. Die opta data focus Wartung für Fremdprogramme
umfasst ausschließlich die Hilfestellung bei der eigentlichen Anwendung der Fremdprogramme und den Versand von Updates. Evtl. Programmfehler sind opta data focus schriftlich mitzuteilen und werden von opta data focus an den Software-Hersteller weitergeleitet. Bzgl. Schadensersatzansprüchen gegen opta data focus gilt §10 Abs. 6 der AGB.
(6) Die Leistungsverpflichtung von opta data focus aus diesem Software-Pflegevertrag ist abhängig von der Bezahlung der Wartungsgebühren innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Leistungsverpflichtung ist ebenfalls davon abhängig, dass der Anwender eine Nutzungsberechtigung für die Software erworben, insbesondere den Kaufpreis bezahlt hat.
§ 7 Geheimhaltung, Auftragsverarbeitung
(1) opta data focus verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
(2) opta data focus behandelt personenbezogene Daten, die ihr im Rahmen der Auftragsverarbeitung zur Kenntnis gelangen, gemäß den Vorschriften der EU DSGVO. Die Auftragsverarbeitung erfolgt auf Grundlage der ‚Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung‘, die Bestandteil des Software-Pflegevertrages ist.
(3) opta data focus ist berechtigt, den Erwerber in seine Referenzliste aufzunehmen.
§ 8 Pflichten des Erwerbers
(1) Der Erwerber ist verpflichtet, die übergebenen elektronischen Handbücher zu beachten.
(2) Der Erwerber erkennt an, dass die opta data focus Systeme und die elektronischen Handbücher Betriebsgeheimnisse und geistiges Eigentum der opta data focus sind. Er trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die ihm überlassenen opta data focus Systeme und elektronischen Handbücher ohne Zustimmung der opta data focus Dritten nicht zugänglich werden.
(3) Der Erwerber darf die einzelnen opta data focus Systeme nur zum Zwecke der Datensicherung kopieren. Werden Programme unberechtigt kopiert, klagt die opta data focus für jeden nachgewiesenen Einzelfall EURO 10.000,00 als Schadensersatz ein. Hierbei haftet der Erwerber für seine Mitarbeiter.
§ 9 Dienstleistungen vor Ort
Ist opta data focus zur Installation von Software beauftragt, so obliegt es dem Auftraggeber, die notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die lizenzrechtliche Richtigkeit der Installation. Ist opta data focus zur Inbetriebnahme von Hardware verpflichtet, so muss der Auftraggeber eine geeignete Hard- und Softwareumgebung sicherstellen. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wird durch opta data focus weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Verantwortung des Auftraggebers. Während Testbetrieben und während der Installation ist der Auftraggeber verpflichtet, die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherzustellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einzustellen. Die erforderliche Datensicherung aller Daten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
§ 10 Gewährleistung
Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Datenund Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern können Mängel in der Software nach dem aktuellen Stand der Technik auch bei sorgfältigster und umfangreicher Prüfung nicht völlig ausgeschlossen werden.
(1) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben- bei zunächst mündlichen Mängelrügen sind diese zusätzlich schriftlich zu wiederholen. Der Anwender muss detailliert und nachvollziehbar mitteilen, wie sich der Mangel bemerkbar macht und wie er sich auswirkt. Der Anwender wird opta data focus unterstützen, soweit dies zumutbar ist. Bedienungsfehler lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
(2) Der Anwender räumt opta data focus die Möglichkeit ein, Mängel innerhalb angemessener Zeit zu beseitigen.
(3) Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Anwender Minderung des Kaufpreises oder Wandelung des Kaufvertrages bei Kauf einer Software nach den gesetzlichen Bestimmungen oder Minderung der Wartungsgebühren bei einem Software Wartungsvertrag verlangen. Bei einem SoftwareWartungsvertrag erhält der Anwender in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(4) Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Anwender ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift.
(5) opta data focus kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelrüge tätig geworden ist, ohne dass der Erwerber einen Mangel im Programm nachgewiesen hat.
(6) Schadensersatzansprüche gegen opta data focus – gleich auswelchem Rechtsgrund – werden in der gesetzlichen Weise ausgeschlossen. Sie werden überdies bei einem Kaufvertrag auf die Höhe des Kaufpreises und bei einem Software-Wartungsvertrag nach Auslieferung des ersten Updates auf den Jahresbetrag der Kosten der jeweiligen Softwarepflege beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Fälle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.
(7) Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Anwender anrechnen lassen. Insbesondere ist der Anwender für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
(8) opta data focus übernimmt für die Laufzeit des Pflegevertrages die Gewähr dafür, dass die Pflegeleistungen den Wert der Software-Systeme oder deren Tauglichkeit weder aufheben noch mindern.
(9) Im Rahmen der technischen Hotline-Beratung und Fernwartung übernimmt opta data focus keine Gewähr für:
– Empfehlungen zur Systemkonfiguration, wenn dadurch evtl.
Fremdapplikationen nicht mehr funktionieren; bzw. die Funktionen von Hardware beeinträchtigt sind.
– die Aufspielung von Daten, Programmen z.B. wenn eine
Neuinstallation misslingt und falsche oder ungenügende Datensicherung vorgenommen wurde oder die Datenträger defekt sind;
– den Fall, dass die vom Anwender zur Verfügung gestellten
Programme keine gültige Lizenz aufweisen;
– Empfehlungen bzgl. Hardwarebausteinen bzw. HardwareKonfigurationen (wie z.B. Druckertreiber etc.).
§ 11 Vertragsdauer bei Software-Pflegeverträgen
(1) Das Vertragsverhältnis wird auf die Dauer eines Pflegejahres im Voraus abgeschlossen. Es endet unabhängig von seinem Beginn erstmals am 31.12. des auf den Vertragsabschluss folgenden Jahres.
(2) Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils 1 Kalenderjahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird.
(3) Ein außerordentliches Kündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende für opta data focus gilt insbesondere in folgenden Fällen: a) Die monatliche Zahlung wird eingestellt. b) Im Laufe der Anwendung stellt sich heraus, dass die Computer-Hardware des Lizenznehmers nicht die Systemvoraussetzungen für die Anwendung der opta data focus erfüllt und der Anwender nach Hinweis und Aufforderung durch opta data focus diese Anpassungen nicht vornimmt.
§ 12 opta data focus Systeme im ASP-Betrieb/im Leasing
(1) §1 (1) Satz 1 und §3 (5+6) gehen auf den ASP-User / Leasingnehmer über.
(2) Bei §7 (2) und §8 (3) wird Erwerber durch ASP-Betreiber / Leasingnehmer ersetzt.
(3) Der Pflegevertrag wird grundsätzlich direkt zwischen dem Software-Hersteller und dem Leasingnehmer geschlossen.
§ 13 Gerichtsstand / Allgemeines
(1) Gelieferte Datenträger oder sonstiges im Pflegevertrag nicht abgegoltenes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von opta data focus.
(2) Die Bedingungen sind allgemein verbindlich und enthalten alle Rechte und Pflichten zwischen dem Anwender und opta data focus. Software. Änderungen bzw. Ergänzungen zum Vertragstext bedürfen der Schriftform.
(3) Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche dem aus diesem Abkommen erkennbaren Willen der Parteien wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
(4) Gerichtsstand ist Husum; Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Husum, den 01.01.2024
Die opta data focus GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Husum/Nordsee.
opta data focus GmbH
Am Messeplatz 3a
25813 Husum
Deutschland
Geschäftsführer:
Andreas Rath
Telefon: 04841-7793-0
Telefax: 04841-7793-20
E-Mail:
Die opta data focus GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter der Nummer HR B 905 eingetragen.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der opta data focus GmbH ist DE 175 587 681.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der opta data focus GmbH
1. Angebote, Vertragsschluss und Preise
1.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sie sind lediglich
Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
1.2. Massgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung
von opta data focus und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer
ausdrücklichen Bestätigung von opta data focus.
1.3. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des
Kunden, werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Kollidieren diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit anderen Bedingungen, so gelten nicht das
Bürgerliche und/oder Handelsrecht, sondern diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, es sei denn, es handelt sich um zwingende
gesetzliche Vorschriften.
1.4. Massgebend sind die von opta data focus genannten Preise zuzüglich
der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.5. Die Preise verstehen sich ab Sitz von opta data focus.
1.6. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Kunde.
2. Lieferzeit, Lieferung und Gefahrübergang
2.1. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung.
2.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Haus von opta data focus verlassen hat oder die
Versandbereitschaft gemeldet ist.
2.3. Wird die von opta data focus geschuldete Lieferung durch
unvorhersehbare unverschuldete Umstände verzögert (z.B.
Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche
Massnahmen - jeweils auch bei Vorlieferanten - sowie nicht
rechtzeitiger Selbstbelieferung), so ist opta data focus berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach Wahl die Lieferung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei Überschreitung
der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit um mehr als 6 Wochen und
Verzug, ist auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2.4. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Sitz von opta data focus. Die
Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der
Vertragsgegenstände geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in
welchem opta data focus die Vertragsgegenstände an einen Spediteur
oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen des
Hauses; dies gilt auch dann, wenn opta data focus auf Wunsch des
Kunden durch einen Spediteur oder durch eigenes Personal die
Anlieferung der Vertragsgegenstände beim Kunden übernommen
haben. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die opta data focus nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den
Kunden über. Bei Beförderung durch eigenes Personal gilt die
Haftungsregelung in Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5. Teillieferungen sind zulässig.
3. Gewährleistung
3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu
entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
Unter dieser Einschränkung leistet opta data focus die Gewähr, dass
Software im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden
gültigen Programmbeschreibung nutzbar ist und die dort aufgeführten
Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit
bleibt ausser Betracht.
3.2. opta data focus gewährleistet, dass die Software auf einem geprüften
Datenträger ordnungsgemäss aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon
sind vorinstallierte Programme.
3.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistungen von
opta data focus. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist bei
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von opta data focus beruhen.
3.4. Erweist sich Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im
Sinne von Ziffer 3.2 als fehlerhaft, erfolgt innerhalb der
Gewährleistungsfrist, die mit der Übergabe der Software beginnt, eine
Rücknahme der gelieferten Software durch opta data focus und ein
Austausch gegen neue Software gleichen Titels. Erweist sich auch diese
Software im Sinne von Ziffer 3.1 als nicht brauchbar oder im Sinne von
Ziffer 3.2 als fehlerhaft und gelingt es opta data focus nicht, die
Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines
angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde nach seiner Wahl
- bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen - die
weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie
daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens
statt der Erfüllung sowie des Ersatzes von vergeblichen Aufwendungen.
3.5. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere
besteht keine Gewährleistung dafür, dass Software den speziellen
Anforderungen des Kunden oder Nutzers genügt. Der Kunde trägt die
alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für
die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei
Gewährleistung für vom Kunden geänderte oder bearbeitete Fassungen
von Software bezw. Hardware, soweit nicht nachgewiesen wird, dass
vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen
oder Bearbeitungen stehen.
3.6. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden
schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben gerügt
werden. Versteckte Mängel können innerhalb der gesetzlichen
Gewährleistung nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach
Entdeckung ebenfalls schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert
beschrieben angezeigt werden. Für die Fristberechnung gilt der Tag der
Anlieferung und der Tag des Einganges der Mängelrüge.
3.7. Bei der Lieferung von Computern, Druckern, Plottern, Bildschirmen und
anderen EDV-Sachen (Hardware) sowie bei nicht eigens für den Kunden
erstellten Programmen (Standard-Software) ist opta data focus bei
berechtigten und rechtzeitigen Rügen nach ihrer Wahl zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung - gegen Rückgabe der
beanstandeten Vertragsgegenstände - verpflichtet; erst nach
zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat
der Kunde nach seiner Wahl - bei Vorliegen der besonderen
gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf
Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz,
einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des
Ersatzes von vergeblichen Aufwendungen.
3.8. Eine Eigenbeseitigung des Mangels durch den Kunden erkennt opta
data focus nur an, wenn vorher deren grundsätzliche Verantwortlichkeit
für den Mangel, sowie die Höhe des vom Kunden gewünschten Abzuges
vom Kaufpreis ausdrücklich abgestimmt worden ist.
3.9. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Hardware, Standard- und
Anpassungs-Software bei Ablieferung der Vertragsgegenstände. Bei
Individual-Software beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme.
3.10. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde oder Dritte an
den Vertragsgegenständen Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen
oder sonstige Eingriffe vornehmen. Auch ist die Gewähr ausgeschlossen
für Schäden und Störungen, die auf Bedienungsfehler bezw.
unsachgemässe Handhabung, aussergewöhnliche Beanspruchung und
aussergewöhnlich lange Benutzung, ungenügende Instandhaltung,
Verwendung von nicht vom Hersteller oder opta data focus
empfohlener Zusatzeinrichtungen, Zubehörteilen, Verbrauchsteilen, auf
Datenübertragungseinrichtungen und deren Zuleitungen, sowie auf
Unfall, Wasserschäden aller Art, Feuer, Kurzschluss, Blitzschlag und
sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind.
4. Haftung
4.1. opta data focus haftet nur für Schäden, die von opta data focus, ihren
gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Diese
Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche und außervertragliche
Ansprüche. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz.
4.2. Die Haftung von opta data focus, ihren gesetzlichen Vertretern oder
einem ihrer Erfüllungsgehilfen ist im Falle der leichten Fahrlässigkeit
summenmässig beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
4.3. Unter dieser Einschränkung haftet opta data focus nicht für die korrekte
Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die
nicht im Verantwortungsbereich von opta data focus oder deren
Erfüllungsgehilfen liegen.
4.4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet opta data focus nur, wenn
4.4.1. deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig von Organen und
Leitenden Mitarbeiter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen von opta data
focus herbeigeführt wurde und
4.4.2. der Anwender die Daten im 3-Generationen-System sowie mindestens
in einer Monatsspeicherung gesichert hat und
4.4.3. der Verlust nicht durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht wurde,
die über Netzknoten der Telekommunikationsdiensteanbieter oder durch
die Verwendung von nicht von opta data focus geprüfter Programme in
Kontakt mit der Software kommen.
4.5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-
Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für
die Wiederbeschaffung von Daten haftet opta data focus jedoch nicht,
wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde etc. verursacht
wurde, die über Netzknoten von Telekommunikationdiensteanbieter
oder durch die Verwendung von nicht von opta data focus geprüften
Programmen in Kontakt mit der Software kommen.
4.6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter
von opta data focus.
5. Urheberschaft an Software
5.1.1. opta data focus-Software
Der Anwender darf die opta data focus-Software in der jeweiligen
Betriebsstätte unbegrenzt vervielfältigen, soweit die jeweilige
Vervielfältigung für die Nutzung des Programms durch die in der
Betriebsstätte beschäftigten Mitarbeiter notwendig ist. Zu den
notwendigen Vervielfältigungen zählen auch die Installation des
Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den
Arbeitsspeicher.
5.1.2. Software von Drittanbietern
Der Kunde darf die gelieferte Software vervielfältigen, soweit die
jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist.
Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der
Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der
eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den
Arbeitsspeicher.
5.2. Der Kunde kann zudem eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken
vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige
Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese
Sicherungskopie ist als solche der überlassenen Software zu
kennzeichnen.
5.3. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
die turnusmässige Sicherung des gesamten Datenbestands
einschliesslich der eingesetzten Software unerlässlich, darf der Kunde
Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die
betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die
Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet
werden.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software
sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an
einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort
aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die
Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der
Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
5.5. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des
Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des
Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Gegebenenfalls für
Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über den Lieferanten
zu beziehen.
5.6. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
5.6.1. Der Kunde darf die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden
Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die
Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
5.6.2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf Rechnern
verschiedener Betriebsstätten ist unzulässig. Möchte der Anwender die
opta data focus-Software in mehreren Betriebsstätten zeitgleich
einsetzen, muss der Anwender eine entsprechende Anzahl von
Programmpaketen erwerben.
5.6.3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Betriebsstätten
übergreifenden Netzwerkes oder eines sonstigen Betriebsstätten
übergreifenden Mehrstations-Rechensystems ist unzulässig, sofern
damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des Programms in
mehreren Betriebsstätten geschaffen wird. Möchte der Anwender die
opta data focus-Software innerhalb eines mehrere Betriebsstätten
umfassenden Netzwerks oder sonstiger Mehrstations-Rechensysteme
einsetzen, muss der Anwender opta data focus den Kaufpreis für
entsprechende Vervielfältigungsstücke entrichten, dessen Höhe sich
nach der Anzahl der an das Rechensystem angeschlossenen
Betriebsstätten bestimmt. Die zu entrichtende Netzwerkgebühr wird opta
data focus dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser opta
data focus den geplanten Netzwerkeinsatz einschliesslich der Anzahl der
angeschlossener Betriebsstätten schriftlich bekanntgegeben hat. Der
Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der
entsprechenden Betriebsstätten-Gebühr zulässig.
5.7. Dekompilierung und Reverse-Engineering
Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere
Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der
Rückerschliessung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software
(Reverse-Engineering) einschliesslich einer Programmänderung sind
nur im Rahmen der gesetzlichen Regelung des § 69 e
Urheberrechtsgesetz zulässig.
5.8. Weitergabe von Software
5.8.1. Der Kunde ist berechtigt, Software im Originalzustand und als Ganzes
zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden
Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine
Weitergabe von Kopien oder Teilkopien von Software und auch nicht auf
die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder
davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.
5.8.2. Mit der Abgabe von Software geht die Berechtigung zur Nutzung auf den
nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die
Stelle des Kunden tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Kunden zur
Nutzung.
5.8.3. Mit der Weitergabe hat der Kunde alle Kopien und Teilkopien von
Software sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon
hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu
löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle
Sicherungskopien.
5.8.4. Ziffer 5.6 bis 5.6.3 gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen
Überlassung besteht. Die Vermietung von Software oder von Teilen der
Software ist ausgeschlossen.
5.8.5. Für die Weitergabe von Software durch den jeweiligen Nutzer an einen
nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden
Nutzers.
5.9. Andere Rechte
5.9.1. Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der
Vertragsgegenstände bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder
der Kunde noch nachfolgende Nutzer das Recht, Vervielfältigungsstücke
von Software in Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten
Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke
auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken.
Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigenen
Programmen, die unter bestimmungsgemässer Benutzung der Software
entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen
Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erhalten
werden.
5.9.2. Nach Verfügbarkeit einer neuen Version von Software hat der Kunde das
Recht, die Software gegen entsprechende Vertragsgegenstände der
neuen Version zu einem von opta data focus listenmässig
angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt
die Software als ganzes, wie sie vom Kunden erworben wurde. Am Tag
des Umtausches erlischt die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der
jeweiligen alten Programmstände der Software.
6. Installation von Software durch opta data focus
6.1. Nimmt opta data focus aufgrund gesonderten Auftrags die Installation
von Software vor, werden nach der Installation Betriebsabnahmetests
durchgeführt. Hierzu gehören eine Überprüfung und
Vollständigkeitskontrolle der Software und Dokumentation,
Durchschnittsbeschaffenheit-Performencetests bei Standard- und
Anpassungs-Software sowie Tests des störungsfreien Wiederanlaufs der
Programme nach einem Abbruch.
6.2. Ein Verzicht auf die Tests oder auf einzelne Testphasen durch den
Kunden fällt in seinen Risikobereich und berechtigt nicht zu einer An-
bezw. Abnahmeverweigerung.
6.3. Verzögert der Kunde die Betriebsabnahmetests, kann opta data focus
dem Kunden eine Frist von 7 Tagen setzen, innerhalb der die Tests
durchzuführen sind. Schweigt der Kunde auf diese Aufforderung, so gilt
dies als Billigung der Installation der Software.
7. Zahlung
7.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die gelieferten Waren sofort
ohne Abzug in bar zu zahlen.
7.2. Eventuell gewährte Skontoabzüge sind unzulässig, wenn aus einer
früheren Rechnung noch eine Schuld besteht. Eingehende Zahlungen
werden stets auf die ältere Schuld angerechnet. Skontoabzüge werden
nur auf den sich nach Abzug eventueller Gutschriften ergebenden
Bruttobetrag gewährt.
7.3. Die Entgegennahme von Wechseln, die opta data focus grundsätzlich
ablehnen, bedarf stets einer besonderen Vereinbarung. Sämtliche bei
dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder
sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Derartige Spesen und
Kosten sind sofort fällig.
7.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn opta data focus darüber
endgültig verfügen können. Zahlungen per Verrechnungsschecks gelten
erst mit der endgültigen Gutschrift auf dem Konto von opta data focus
als geleistet.
7.5. Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des
Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem
deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
7.6. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen
schuldhaft nicht nach oder liegt eine wesentliche
Vermögensverschlechterung beim Kunden vor oder lag bei
Vertragsschluss mangelnde Bonität vor, die opta data focus aber aus
Gründen nicht bekannt war und nicht bekannt sein konnte, die opta
data focus nicht zu vertreten hat, so ist opta data focus berechtigt, die
gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn bereits Wechsel oder
Schecks angenommen wurden. opta data focus ist in diesem Fall
ausserdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dem Verlangen binnen
einer von opta data focus gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so
ist opta data focus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei
Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die
Setzung einer Nachfrist.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. opta data focus behält sich das Eigentum an der dem Anwender
gelieferten opta data focus-Software bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später
entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei
Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
8.2. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder
die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den
Eigentumsvorbehalt nicht auf.
9. Rücknahme
Soweit opta data focus Vertragsgegenstände zurücknimmt, deren
Rückgabe opta data focus nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Gutschrift
nur für einwandfreie Vertragsgegenstände in Höhe von 75 % des
Rechnungsbetrages, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
10.1. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von
opta data focus.
10.3. Sofern der Anwender Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der
Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Husum als
Gerichtsstand vereinbart.
10.4. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit
Vertragsverhandlungen und Geschäftsabschlüssen von opta data focus
personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der
Käufer verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG.
10.5. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
10.6. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil
enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden. Die Parteien
verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten
kommt.
Delmenhorst, den 01.08.2023
Die opta data focus GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit
Sitz in Husum/Nordsee.
opta data focus GmbH
Am Messeplatz 3a
25813 Husum
Deutschland
Geschäftsführer:
Andreas Rath
Telefon: 04221 91663-0
Telefax: 04221 91663-29
E-Mail:
Die opta data focus GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg
unter der Nummer HR B 905 eingetragen.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer der
opta data focus GmbH ist DE 175 587 681