Information zum versorgungsanzeigenden Kostenvoranschlag

Liebe ASEGO Kundinnen und Kunden,

Wie Sie wissen, verlangen die vdek Kassen seit dem 01.01.23 entweder einen versorgungsanzeigenden Kostenvoranschlag, oder einen “normalen” Kostenvoranschlag.

Da wir dieses in der letzten Programmversion in der Programmierung berücksichtigt haben, können Sie im Anpassvorgang ANP den Abschnitt Versorgungsanzeige oder im Bereich der Abrechnung den Kostenvoranschlag an den Kostenträger wie gewohnt erstellen.

Die Information, was für einen Kunden eingereicht werden muss (versorgungsanzeigender oder “normaler”), finden Sie auf Seite 19 der Umsetzungshinweise zum vdek Vertrag.

Herzliche Grüße

Ihr ASEGO-TEAM