Monauralzuschlag: Zusatzinfo aus aktuellem Anlass

Liebe ASEGO Kundinnen und Kunden,

um Mißverständnissen vorzubeugen, finden Sie unten stehend einige zusätzliche Informationen zum Thema Monauralzuschlag.

Der neue Zuschlag gilt ab 01.04.2022 zunächst ausschließlich für den bundesweiten Festbetrags-Vertrag, also für einige, wenige Bkks, die sich keinem Vertrag angeschlossen haben.

Bei allen anderen Krankenkassen laufen die bisher gültigen Verträge weiter, wie bisher. Es wird also zur Zeit auch weiterhin OHNE Monauralzuschlag abgerechnet. Es bleibt bei fast allen Krankenkassen alles beim alten.

Wir informieren Sie selbstverständlilch, sobald neue Verträge zwischen der biha und den Krankenkassen ausgehandelt wurden.

Der neue Festbetrags-Vertrag wird zum Ende dieser Woche per Vertragsupdate an Sie ausgeliefert.

Sei erhalten dazu eine gesonderte Nachricht.

Herzliche Grüße

Ihr

ASEGO-TEAM