Liebe ASEGO-Kunden,
wir möchten Sie gerne auf zwei Funktionen hinweisen, von denen wir glauben, dass Sie Ihnen aufgrund der Mehrwertsteuerumstellung hilfreich sein können.
Da wir in asego.net mit Vertragsgültigkeiten arbeiten, können Sie auch im Juli oder August noch mit alten MwSt.-Sätzen abrechnen (siehe Funktion 2). Zusätzlich können Sie einer Leistungsaufstellung auch sehr komfortabel zwischen einzelnen Verträgen wechseln (siehe Funktion1).
Funktion 1:
Aktualisieren des Vertragsdatums in der Leistungsaufstellung.
Dieses kann wichtig sein, wenn Sie das gestrige Vertragsupdate durchgeführt haben, in dem ja alle Verträge mit neuen Beträgen ausgeliefert wurden, aber in einer bereits bestehenden Leistungsaufstellung noch die “alten” Beträge stehen haben.
In diesem Fall klicken Sie in der Leistungsaufstellung unten links auf den Button “Aufstellung” und dann auf “Vetragsdatum ändern”. Sie können dann auswählen, welches Datum für die Preiszuordnung in der Leistungsaufstellung gelten soll.
Funktion 2:
Nach dem 01.07.2020 mit alten Mehrwertsteuersätzen abrechnen.
Die Voraussetzung für diese Funktion ist eine “freie” Leistungsaufstellung. Das heißt, eine möglicherweise bereits erzeugte Kundenrechnung muss vorher storniert werden, ebenso wie eine KA an die Krankenkasse.
Um mit alten Mehrwertsteuersätzen abrechnen zu können, wechseln Sie in der Hörgeräteanpassung (ANP) bitte auf den Reiter “Rechnungsempfänger” und klicken Sie dann auf den kleinen grauen Button neben dem Feld “abweichendes Leistungsdatum”. wählen Sie dann das entsprechende Datum aus und setzen Sie den Haken bei “Vertragsdatum ändern”. Mit “Beenden” werden dann die alten MwSt.-Sätze in die Leistungsaufstellung geschriben, ebenso wie die damals gültigen Vertragspreise.
Herzliche Grüße
Ihr
ASEGO-TEAM